Allgemeinen Geschäftsbedingungen...
1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrschulausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen
und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsverordnung,
erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf
eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach
Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte
Maßgeblich, die durch den § 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung
des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.
Eignungsmängel des/der Fahrschülers/in
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der/die Fahrschüler/in
die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der
Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.