Allgemeinen Geschäftsbedingungen...
Die Anmeldung Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers;
sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der/die Fahrschüler/in nicht zum Prüfungstermin,
ist für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.
12. Gerichtsstand
Hat der/die Fahrschüler/in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder
verleget er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule
der Gerichtsstand.