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AGB's
Impressum

Allgemeinen Geschäftsbedingungen...

Die Anmeldung Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers;
sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der/die Fahrschüler/in nicht zum Prüfungstermin,
ist für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

12. Gerichtsstand
Hat der/die Fahrschüler/in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verleget er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
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