Hier finden Sie Informationen rund um den Berufskraftfahrer...
Jeder C- und D Fahrer muss an einer regelmäßigen Weiterbildung teilnehmen.
Das gilt für alle Fahrer/innen, also auch für diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzen und gewerblich tätig sind!
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden und erteilt werden. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Es sind die verschiedensten Varianten möglich.
Abschluss der ersten Weiterbildung
Die ersten 35 Stunden Weiterbildung müssen an folgenden Stichtagen absolviert sein:
- Fahrer im Personenverkehr (D-Klassen): 10.09.2013
- Fahrer im Güterverkehr (C-Klassen): 10.09.2014
In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Fristen bis zu 2 Jahren möglich.
Eine Pflicht zur Weiterbildung besteht für die Fahrer und Fahrerinnen:
- ab September 2008 für Personenbeförderer
- ab September 2009 Für die Güterbeförderer