Theoretischer Unterricht (Doppelstunden)
| Klasse |
Grundstoff (bei Vorbesitz einer FE Klasse) |
Zusatzstoff |
| B |
12(6) |
2 |
| BE |
- |
- |
Praktischer Unterricht
Übungsstunden werden je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten der Fahrschüler absolviert. Die Praxisausbildung erfolgt entsprechend des Rahmenlehrplanes der Fahrschülerausbildungsordnung. Die besonderen Ausbildungsfahrten werden zum Schluss der Ausbildung gefahren.
| Klasse |
Überland |
Autobahn |
Beleuchtungsfahrt |
| B |
5 |
4 |
3 |
| BE |
3 |
1 |
1 |