Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre"...
Sie können drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag die
theoretischen Prüfung absolvieren.
Nach der praktischen Ausbildung, können Sie einen Monat vor
Ihrem 17. Geburtstag die praktische Prüfung absolvieren.
Dann ist es endlich soweit, ab dem 17. Geburtstag ist es Ihnen
nun möglich, mit denen in der "vorläufigen Fahrberechtigung"
eingetragenen Begleitpersonen zu fahren.
Berechtigte Begleitperson (mindestens 30 Jahre alt , Führerscheinbesitz mindestens 5 Jahre, maximal 3 Punkte (kein Punkt durch Alkohol am Steuer)
Mit Ihrem 18. Geburtstag wird Ihnen ihr Führerschein ausgehändigt. Die 2 jährige Probezeit beginnt
mit dem Ausstellen der "vorläufigen Fahrberechtigung". Sie sind mit dem Erwerb der
"vorläufigen Fahrberechtigung" ein voll verantwortlicher Fahrzeugführer, auf dessen
Fahrweise die Begleitperson nur indirekt Einfluss nehmen darf.
Weiter Informationen erhalten Sie auf Anfrage in unserer Fahrschule.
Für ein Angebot kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder
zum normalen Festnetzpreis unter Tel: 0361 / 5 66 99 88